FAQ


Todesfall – was ist zu tun?

Der Todesfall kommt unverhofft und dennoch muss alles schnell gehen. Damit Sie nichts vergessen, stellen wir Ihnen hier eine Reihe von Anhaltspunkten zur Verfügung, wie Sie sich unmittelbar am Todestag verhalten sollten. Gerne beraten wir Sie hierbei auch.

  • Arzt anrufen
  • Vom Arzt bzw. Krankenhaus den Totenschein ausstellen lassen Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (vom Standesamt) notwendig. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
  • Benachrichtigung von Verwandten, Freunde und Nachbarn
  • Pfarrer informieren, falls eine Aussegnung gewünscht wird
  • Bestattungsinstitut auswählen und Gesprächstermin vereinbaren
  • Gespräch mit dem Mitarbeiter des Bestattungsinstituts über Art der Beerdigung und Ablauf/Gestaltung der Trauerfeier
  • Achten Sie auf mögliche Verfügungen des Verstorbenen (z. B. zur Art der Bestattung)


Bestattung und Grab

Was kostet eine Bestattung?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Kosten variieren immer nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen.

Was ist eigentlich eine "Sozialbestattung"?
Das Sozialamt finanziert eine Bestattung allenfalls vor. Es kommt nur dann zu einer Übernahme der Kosten, wenn der bestattungspflichtige Angehörige die Bedürftigkeit nachweisen kann, oder keine Angehörigen zu ermitteln sind. Normalerweise muss das Einverständnis der Kostenübernahme durch das Amt vor der Bestattung existent sein.

Darf man in Deutschland die Urne mit nach Hause nehmen?
Da in Deutschland gesetzlich ein Friedhofszwang besteht, darf man die Urne nicht mit nach Hause nehmen.

Wird der Sarg bei der Einäscherung mit verbrannt?
Ja. Nach der Einäscherung werden anschließend Metallteile und die Asche des Sarges mit Innenausstattung von der Asche des Verstorbenen durch ein spezielles Verfahren getrennt. Die Urne beinhaltet nur die Asche des Leichnams.

Sonstiges

Welche Tendenzen zeichnen sich in der Bestattungsbranche ab?
Es lässt sich eine Tendenz zum pflegeleichten Grab (Urnenbestattung, anonyme Bestattung) feststellen.

Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich dann die Bestattung bezahlen?
Ja, die Bestattung muss bezahlt werden. Die Hinterbliebenen unterliegen der Bestattungspflicht und müssen sich um eine Bestattung kümmern.

Was ist eine Patientenverfügung?
Bei einer Patientenverfügung (Patiententestament) handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Darin enthalten sind neben Wertvorstellungen und Wünschen v. a. Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen. Diese können für konkrete medizinische Situationen eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme direkt kund zu tun.
Dies bedeutet beispielsweise bei Komapatienten, dass die vorher von ihnen formulierte Verfügung verbindlich für die weitere Behandlung ist. Der Arzt ist somit an die Verfügung gebunden und darf dieser nicht zuwider handeln.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne sowohl telefonisch als auch in einem persönlichem Beratungsgespräch zur Verfügung!